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Hausordnung

  1. Sportkleidung 

Zur Wahrung des einheitlichen Erscheinungsbildes und zur Förderung des Teamgeists ist jedes Mitglied verpflichtet, während des Trainings die offizielle Teamkleidung des KIHs zu tragen. Der Kleidung wird bei der Anmeldung und nach Eingang der einmaligen Aufnahmegebühr ausgegeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Teamkleidung direkt über die Kampfsportschule zu erwerben 

 

  1. Sportausrüstung 

Zur Sicherstellung eines optimalen und verletzungsfreien Trainings ist jedes Mitglied selbst für die Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand seiner Schutzausrüstung verantwortlich. Jedes Mitglied verpflichtet sich, innerhalb kürzester Zeit eine vollständige Ausrüstung zu erwerben. Nur mit vollständiger Schutzausrüstung kann ein sicheres und effektives Training gewährleistet werden 

 

  1. Verhaltensregeln im Dojo   

  • Alle Sportler haben sich respektvoll und höflich gegenüber ihren Trainingspartnern und dem Trainerpersonal zu verhalten 

  • Der Unterricht beginnt und endet mit einem gemeinsamen Gruß, der von allen Teilnehmern auszuführen ist 

  • Um einen pünktlichen Trainingsbeginn zu gewährleisten, sollten alle Sportler mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Sportschule sein, um sich rechtzeitig umzuziehen. Wer mehr als 10 Minuten zu spät erscheint, muss das Trainerpersonal um Erlaubnis bitten, am laufenden Unterricht noch teilnehmen zu dürfen 

  • Während des Trainings sind laute Gespräche untereinander zu vermeiden, damit die Anweisungen des Trainerpersonals jederzeit gehört werden können 

  • Anweisungen der Trainer sind bindend und stets zu befolgen 

  • Das eigenmächtige Verlassen des Dojos während des Unterrichts ist nicht gestattet 

  • Mobiltelefone sind während des Trainings auszuschalten oder lautlos zu stellen 

  • Jeder Sportler hat seine Sporttasche und Ausrüstung mit in das Dojo zu nehmen, um einen reibungslosen Trainingsablauf zu gewährleisten. Die KIH übernimmt keine Haftung für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände der Mitglieder oder Besucher, unabhängig davon, ob diese in den Trainingsräumen, Umkleiden oder anderen Bereichen der Einrichtung abhandengekommen sind. Die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. 

 

  1. Hygiene 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf eine angemessene Körperhygiene zu achten. 

Das Essen im Dojo ist streng untersagt; der Verzehr von Speisen ist ausschließlich im Wartebereich vor dem Dojo gestattet. Getränke dürfen mit in das Dojo genommen und dort konsumiert werden, sofern es die jeweilige Trainingseinheit erlaubt und das Trainerpersonal dies gestattet. 

 

Diese Hausordnung ist für alle Mitglieder verbindlich!

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